Besucherordnung
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Um Unfälle zu vermeiden, wird für alle Personen, die das Erlebnis Bergwerk Merkers besuchen, die größtmögliche Sorgfalt aufgewendet. Gleichwohl müssen wir auf folgendes hinweisen:
- Trotz aller Sicherungsmaßnahmen kann ein gewisses Restrisiko z. B. durch Stolpern oder Umknicken, nicht ganz ausgeschlossen werden. Dafür übernehmen wir keine Haftung. Sie handeln auf eigene Gefahr.
- Jeder Besucher wird mit einer Fahrmarke ausgerüstet.
- Unter Tage besteht Helmtragepflicht.
- Das Entfernen von der Gruppe sowie das Betreten abgesperrter Grubenbaue ist untersagt.
- Vor Antritt der Fahrt muss jeder einen festen Sitzplatz eingenommen haben, während der Fahrt darf nicht aufgestanden werden. Körperteile (Arme, Kopf) dürfen nicht aus dem Profil des Fahrzeuges gehalten werden.
- Den Weisungen der Führer ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die Begleiter von Schülergruppen sind von ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden.
- Kindern unter 10 Jahren ist die Einfahrt nicht erlaubt.
- Das Erlebnisbergwerk ist aus technischen Gründen leider nicht uneingeschränkt für Menschen mit körperlichen Behinderungen geeignet. Bitte informieren Sie sich gegebenfalls, ob ein Besuch möglich ist.
- Unter Tage besteht Alkoholverbot.
- Das Mitnehmen von Hunden und sonstigen Haustieren ist nicht gestattet.
- Unter Tage herrschen besondere klimatische Bedingungen. Jeder Besucher wird größeren Temperatur- und Luftdruckschwankungen ausgesetzt. Diese können zu besonderen Belastungen von Herz und Kreislauf führen.
Mit Wirkung vom 05.10.2009 gilt im Bereich des Grubenbetriebes des Erlebnis Bergwerkes Merkers, wie in allen anderen Grubenbetrieben des Werkes Werra der K+S KALI GmbH auch, ein absolutes Rauchverbot! Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Bitte prüfen Sie verantwortungsbewusst für sich selbst, ob Ihre Konstitution es Ihnen erlaubt, den Besuch in Merkers unbeschwert zu genießen.
