Besucherordnung

Besucherordnung

Um Unfälle zu vermeiden, wird für alle Personen, die das Erlebnis Bergwerk Merkers besuchen, die größtmögliche Sorgfalt aufgewendet. Gleichwohl müssen wir auf folgendes hinweisen:

Mit Wirkung vom 05.10.2009 gilt im Bereich des Grubenbetriebes des Erlebnis Bergwerkes Merkers, wie in allen anderen Grubenbetrieben des Werkes Werra der K+S KALI GmbH auch, ein absolutes Rauchverbot! Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Bitte prüfen Sie verantwortungsbewusst für sich selbst, ob Ihre Konstitution es Ihnen erlaubt, den Besuch in Merkers unbeschwert zu genießen.

 
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