Ergänzung zur Besucherordnung
zunächst – WIR FREUEN UNS AUF IHREN BESUCH!
Der Schutz und die Gesundheit unserer Gäste und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen uns sehr am Herzen und haben für uns höchste Priorität. Aus diesem Grund haben wir Maßnahmen getroffen und bestimmte Verhaltensregeln in einem Hygienekonzept festgelegt.
Sicherheits, Hygiene- und Abstandsmaßnahmen auf einen Blick
- Bitte halten Sie Abstand – 1,5 Meter
- Ist ein Abstand halten im Rahmen der Führung nicht möglich, sind Sie verpflichtet Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Bitte bringen Sie Ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz mit. Sollten Sie ihn vergessen haben, besteht die Möglichkeit, diesen vor Ort käuflich zu erwerben.
- Bitte desinfizieren Sie sich bei Ankunft im Besucherzentrum die Hände.
- Im Rahmen der erforderlichen bergmännischen Einweisung vor Führungen und Sonderführungen werden die Besucher zusätzlich gezielt auf die gültigen Bestimmungen und Hygienemaßnahmen durch die Bergwerksführer hingewiesen.
- Ausgegebene Schutzausrüstung für die Besucher (Helm, Fahrmarke) wird regelmäßig desinfiziert, ebenso Türgriffe, Handläufe sowie die EBW-Besucherfahrzeuge (Bergkittel werden dem Besucher momentan nicht zur Verfügung gestellt.)
- Folgen Sie den Abstandsmarkierungen und Lenkungshinweisen für den Besucherverkehr im gesamten Bereich des Erlebnis Bergwerkes Merkers.
- Im Kassen- und Empfangsbereich sind Schutzscheiben installiert. Zahlung vor Ort sollte nach Möglichkeit kontaktlos per EC-Karte erfolgen. Bargeldzahlung erfolgt mit Handschuhen.
- Bei Online-/tel. Buchungen und Anmeldungen vor Ort wird der Name, die Tel.-Nr. und der Wohnort des Besuchers elektronisch erfasst. Bei geschlossenen Gruppen >1 werden die v.g. Kontaktdaten jeweils von einem verantwortlichen Besucher (Gruppenleiter) ebenso erfasst. Weiterhin sind die Kontaktdaten der Gäste mittels entsprechendem Vordruck gemäß §3 (4) der ThürCoronaGrundVo 2020-06-13 zu erfassen.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wenn Besucher die bestehenden Hygiene- und Abstandsregelungen nicht einhalten sollten, dann kann der Gästeführer zum Schutz der anderen Besucher und sich selbst, die entsprechenden Besucher maßregeln und ggf. von der Führung ausschließen.
- Besuchern mit Anzeichen einer offensichtlichen Erkrankung mit COVID-19-Symptomen bzw. Erkältung oder ohne Mund-Nasen-Schutz kann der Zutritt mit Verweis auf das Hausrecht verwehrt werden.
- Mit dem Erwerb eines Eintrittstickets werden von den Besuchern die Besucherordnung und die Ergänzung zur Besucherordnung vorbehaltlos anerkannt sowie gleichermaßen das Einverständnis zur elektronischen Erfassung ihrer Daten erteilt, um im Falle einer weiteren Ausbreitung von möglichen Erkrankungen Infektionsketten rückverfolgen zu können.
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Weitere Informationen unter Tel.: 03695 / 614101 bzw. info@erlebnisbergwerk.de